Kennzahlen

Nichtfinanzielle Kennzahlen im Überblick

 

Im Folgenden haben wir die wichtigsten nichtfinanziellen Kennzahlen in tabellarischer Form zusammengestellt, sowie den Inhaltsindex der Global Reporting Initiative GRI aufgeführt aus dem hervor geht, an welchen Stellen in diesem Bericht Informationen zu finden sind, die den Anforderungen der GRI entsprechen. Zusätzlich haben wir den Vermerk des Wirtschaftsprüfers aufgeführt, der diesen Bericht einer unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen hat.

Für die Scope 2.1 Emissionen "Elektrizität" (location-based) wurde in diesem Jahr der Bruttowert verwendet. Die Werte aus dem Vorjahr in dieser Kategorie wurden entsprechend angepasst und ebenfalls in Brutto ausgewiesen.

Scope 3.8-3.10 sowie 3.13-3.15 treffen auf AIXTRON nicht zu. Ein separater Ausweis des Scope 3.9 ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Grundsätzlich wurden die Werte auf Basis von Verbräuchen oder ermittelten Mengen berechnet.

Für die Bereiche Gesundheit/Sozialwesen, Service/Consulting und Software wurde in Scope 3.1 der wertbasierte Ansatz gewählt, da es für diese Kategorien nicht möglich ist, die Daten in Kilogramm auszudrücken. Stattdessen wurden Messgrößen verwendet, die auf Euro-Werten basieren, um die relevanten Informationen darzustellen.

Die Mengenangaben im Scope 3.11 in kWh beziehen sich auf einen Lebenszyklus der Maschinen von 10 Jahren.

GRI Inhaltsindex

Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

Ja, Taxonomie-fähige und Taxonomie-ausgerichtete Aktivität mit dem relevanten Umweltziel / N – Nein, Taxonomie-fähige, aber nicht Taxonomie-ausgerichtete Aktivität mit dem relevanten Umweltziel / N/EL – nicht förderfähig, Taxonomie-nicht förderfähige Aktivität für das jeweilige Umweltziel

Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

 

Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2023

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

 

 

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An die Aixtron SE, Herzogenrath

Wir haben die für die AIXTRON SE, Herzogenrath (im Folgenden „Aixtron“) zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis

31. Dezember 2023, enthalten im Nachhaltigkeitsbericht von Aixtron und dort gekennzeichnet mit einem „Ω“, (im Folgenden „Bericht“), einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

 

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

 

Die gesetzlichen Vertreter von Aixtron sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18.

Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU- Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen im Kapitel „EU-Taxonomie“ der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Konzernerklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Kapitel „EU-Taxonomie“ der nichtfinanziellen Konzernerklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

 

 

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

 

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)), beachtet.

 

 

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

 

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information”, herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die im Nachhaltigkeitsbericht von Aixtron mit einem „Ω“ gekennzeichnete nichtfinanzielle Konzernerklärung im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der im Kapitel „EU-Taxonomie“ des Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

 

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Aixtron zu erlangen.
  • Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Aixtron in der Berichtsperiode.
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten.
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind.
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente.Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden.
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an ausgesuchten Standorten.
  • Befragungen von verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung relevanter Wirtschaftsaktivitäten gemäß EU-Taxonomie zu erlangen.
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen zur Beurteilung der Taxonomie-Konformität (Alignment), insbesondere in den Bereichen Do Not Significantly Harm (DNSH) Kriterien und Minimum Social Safeguards (MSS).
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsaufwendungen für die taxonomie-relevanten Wirtschaftsaktivitäten.
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU- Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

 

 

Prüfungsurteil

 

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Aixtron SE, Herzogenrath für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU- Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der Auslegung im Kapitel „EU-Taxonomie“ des Berichts dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

 

 

Verwendungsbeschränkung / AAB-Klausel

 

Dieser Prüfungsvermerk ist an den Vorstand der Aixtron SE, Herzogenrath gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt.

 

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Aixtron SE, Herzogenrath, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der im Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

 

Düsseldorf, den 26. Februar 2024 KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

Brandt                                                  Fielenbach

Wirtschaftsprüferin                         Wirtschaftsprüferin

 

 

Impressum

 

AIXTRON SE · Dornkaulstraße 2 · 52134 Herzogenrath · Deutschland · E-Mail: communications@aixtron.com

Berichtszeitraum: Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2023. Es entspricht dem Berichtszeitraum des Geschäftsberichts. Der vorherige Bericht wurde im Februar 2023 veröffentlicht.

Berichtszyklus: Der Nachhaltigkeitsbericht wird jährlich mit dem Geschäftsbericht der Gesellschaft erstellt und veröffentlicht.

Barrierefreiheit: Der Text dieses Nachhaltigkeitsberichtes ist derzeit nicht barrierefrei.

Abschlussprüfer: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

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