Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Künftiges Marktumfeld

Der IWF prognostiziert in seinem „World Economic Outlook“ (Januar 2024) für das Jahr 2024 ein globales Wirtschaftswachstum von 3,1%. Angesichts des erwarteten anhaltenden Rückgangs der Inflation sieht der IWF die Risiken für das globale Wachstum als weitgehend ausgewogen. Es wird erwartet, dass die globale Inflation im Jahr 2024 auf 5,8% zurückgehen wird (2023: 6.8%), was immer noch über dem Niveau vor der Pandemie (2017-19) von etwa 3,5% liegt. AIXTRON erwartet zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung durch das allgemeine weltwirtschaftliche Umfeld. Die industrie- und branchenspezifischen Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach AIXTRON-Anlagen sind weiterhin intakt, wenngleich eine Beeinflussung durch negative makroökonomische Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden kann.

Marktbeobachter sehen die Entwicklung für Produktionsanlagen der Halbleiterindustrie in den kommenden Jahren weiterhin positiv. Wie eine Studie des führenden globalen Industrieverbands SEMI vom Dezember 2023 besagt, wird der Gesamtmarkt für Investitionen in sogenannte Wafer-Fab-Anlagen, zu denen auch die Depositionsanlagen von AIXTRON gehören, vom Allzeithoch bei ca. USD 107,4 Mrd. im Jahr 2022 auf ca. USD 100 Mrd. im Jahr 2023 zurückgehen um im Jahr 2024 um 3% zu wachsen. 2025 erwartet SEMI einen signifikanten Anstieg der Märkte auf ein Umsatzniveau von USD 124 Mrd., weiterhin im Wesentlichen getrieben durch die Märkte Korea, Taiwan und China. Laut SEMI ist der Markt für Wafer-Fab-Anlagen aktuell durch schwierige makroökonomische Bedingungen und Bedingungen in der Halbleiterindustrie belastet. Aufkommende Anwendungen in zahlreichen Märkten sollen in diesem Jahrzehnt jedoch wieder für erhebliches Wachstum der Halbleiterindustrie sorgen, was weitere Investitionen zur Erweiterung der Produktionskapazitäten erforderlich machen soll.

Unabhängig von der Marktentwicklung der gesamten Halbleiterindustrie werden die Marktsegmente, auf die sich AIXTRON fokussiert, durch eine Reihe von Megatrends bestimmt, darunter Elektrifizierung, Digitalisierung und Energieeffizienz, deren Entfaltung maßgeblich für die künftige Entwicklung und Größe der AIXTRON-Absatzmärkte sein wird.

Der Absatz von GaN-Leistungshalbleitern wird maßgeblich von dem Erfordernis getrieben, die Energie-Effizienz in der globalen IT-Infrastruktur und in Rechenzentren zu erhöhen, um den rasanten Anstieg im Energieverbrauch zu bremsen. Die Elektromobilität der Zukunft wird erwartungsgemäß zu einem verstärkten Einsatz von SiC-Bauelementen im Antriebsstrang und in der Ladeinfrastruktur führen, um so den Anforderungen an Reichweite und Effizienz besser entsprechen zu können.

Die steigende Nachfrage nach Lasern, die auf AIXTRON-Anlagen hergestellt werden, ist begründet im stark wachsenden Bedarf der schnellen und energieeffizienten optischen Datenkommunikation (Cloud Computing, Video-Streaming etc.). Ebenso tragen die 3D- Sensorik in der Unterhaltungselektronik (Smartphone, TV) und in Bereichen der Zugangskontrolle, sowie das Fortschreiten der industriellen Digitalisierung und eine wachsende Anzahl von Fahrzeugen, die 3D-Sensorik nutzen, zu einem erhöhten Bedarf nach Lasern bei.

Schließlich vertieft AIXTRON die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Kunden bei Forschungs- und Pilotprojekten zur technologischen Weiterentwicklung der nächsten Displaygenerationen in Smartwatches, TVs, Smartphones und Notebooks: Micro LED- Displays, deren selbst leuchtende LED-Bildpunkte auf AIXTRONs MOCVD-Anlagen hergestellt werden können, zielen auf den Ersatz der heutigen LCD- oder OLED- Displaytechnologie durch innovative, energiesparende Alternativen mit besserer Leuchtkraft, Kontrast, Farbtreue und Auflösung. Eine kommerzielle Verbreitung dieser neuartigen Display-Technologien wird die Größe dieser zusätzlichen neuen Absatzmärkte von AIXTRON maßgeblich bestimmen.

Erwartete Finanz- und Ertragslage

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Konzern erneut eine wachsende Umsatzentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Die Kundennachfrage erstreckt sich weiterhin über alle Technologiebereiche. Der Vorstand ist hinsichtlich der kurz- und langfristig positiven Aussichten optimistisch, sowohl für die Nachfrage aus dem Bereich der Optoelektronik (Laser, LED- und Micro LED-basierte Displayanwendungen) also auch der Leistungselektronik (GaN- und SiC-basierte Leistungsbauelemente).

Basierend auf der aktuellen Konzernstruktur, der Einschätzung der Auftragsentwicklung und dem Budgetkurs von 1,15 USD/EUR (2023: 1,15 USD/EUR) rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 im Konzern mit Umsatzerlösen in einer Bandbreite zwischen EUR 630 Mio. und EUR 720 Mio., einer Bruttomarge von etwa 43 % – 45 % sowie einer EBIT- Marge von etwa 24% – 26%. Für das erste Quartal 2024 erwartet der Vorstand Umsatzerlöse in einer Bandbreite zwischen EUR 100 Mio. und EUR 120 Mio.

Wie in den Vorjahren geht der Vorstand davon aus, dass AIXTRON auch im Geschäftsjahr 2024 keine externe Bankenfinanzierung benötigen wird. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der Konzern auf absehbare Zeit eine solide Eigenkapitalbasis aufrechterhalten kann.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Die Anlagen von AIXTRON ermöglichen die Herstellung von Leistungshalbleitern für die hocheffiziente Energiewandlung im Bereich der Stromversorgung von Rechenzentren oder Unterhaltungselektronik bzw. von Elektrofahrzeugen und deren Ladeinfrastruktur (GaN- und SiC-Bauelemente). Laser, die mit Hilfe von AIXTRON-Anlagen hergestellt werden, sind Schlüsselkomponenten in der schnellen optischen Datenübertragung (Cloud-Computing, Internet der Dinge), in der 3D-Sensorik und zunehmend in komplexen Assistenzsystemen von Fahrzeugen. Auch ermöglicht die AIXTRON-Technologie die Produktion von Hochfrequenzchips für 5G Mobilfunknetze und Schlüsselkomponenten für die Herstellung von Displays der neuesten Generation (Fine Pitch-Displays, Mini- und Micro LED-Displays).

Aufgrund der nachgewiesenen Fähigkeiten von AIXTRON, innovative Depositionsanlagen in jeweils flexibler Anzahl für mehrere Abnehmermärkte zu entwickeln, herzustellen und zu vermarkten, ist der Vorstand von den positiven Zukunftsaussichten für den Konzern und dessen Zielmärkte überzeugt.

AIXTRON verfügte zum 31. Dezember 2023 über keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen über Finanzbeteiligungen, sowie Erwerbe oder Veräußerungen von Unternehmensteilen.

 

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem von AIXTRON wird zentral gesteuert und bezieht alle wesentlichen Organisationseinheiten von AIXTRON in den Prozess mit ein. Der Bereich Corporate Governance & Compliance ist unter der Leitung des zuständigen Finanzvorstands der AIXTRON SE für die Einrichtung eines Risikomanagementsystems verantwortlich und informiert den gesamten Vorstand und den Aufsichtsrat der AIXTRON SE in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf ad hoc.

Die vorrangigen Ziele des Risikomanagementsystems sind die Unterstützung bei der Erreichung von strategischen Geschäftszielen sowie eine frühzeitige Erkennung von potenziellen Risiken gegenüber der geltenden Unternehmensplanung, die eine Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie die Geschäftstätigkeiten negativ beeinflussen könnten. Das Risikomanagementsystem unterstützt den Vorstand durch die Definition, Priorisierung und Nachverfolgung von risikoreduzierenden Maßnahmen beim systematischen, effektiven und effizienten Management der erkannten Risiken. Zur Erfüllung der erweiterten Anforderungen des IDW PS 340 n.F. wurden die Konformität und Aussagekraft von AIXTRONs Risikomanagementsystem betrachtet und wesentliche Instrumente in der Darstellung und Aussagekraft weiter optimiert. Gegenstand dieser Betrachtung waren maßgeblich die Weiterentwicklung der Rahmenvorgaben zum Risikomanagementsystem, das Risikobewertungsschema, die Risikotragfähigkeit und die resultierende Gesamtrisikoposition in der AIXTRON-Gruppe. Die Ergebnisse und resultierenden Anpassungen wurden im Risikomanagementprozess und der Risikoberichterstattung integriert, in der quartalsweise stattfindenden Risikoinventur angewendet und im gruppenweit gültigen Risikomanagementsystem-Handbuch dokumentiert. Um das Risikomanagementsystem weiter zu optimieren, wurde im vierten Quartal 2022 eine neue Software für das Risikomanagementsystem eingeführt.

Alle Risikoverantwortlichen wurden in der Anwendung der neuen Risikomanagement- Software geschult und haben laufenden Zugriff darauf. Somit ist sichergestellt, dass abrupt auftretende Änderungen der Risikosituation oder neu erkannte Risiken durch die Risikoverantwortlichen gemeldet und in das Risikoportfolio integriert und zeitnah berichtet werden.

Die regelmäßige, quartalsweise stattfindende Risikoinventur wird zentral durch die Abteilung Risikomanagement initiiert, durchgeführt und überwacht. Dabei werden alle Risikoverantwortlichen aus den operativen und administrativen Bereichen, alle Geschäftsführer der AIXTRON-Tochtergesellschaften und der Vorstand der AIXTRON SE über die aktuellen Entwicklungen bei bereits dokumentierten Risiken und Maßnahmen zu deren Reduktion sowie über mögliche neue Risiken befragt. Die Ergebnisse werden auf zentraler Ebene zusammengeführt und in einem Risikokomitee besprochen bevor der Aufsichtsrat unterrichtet wird.

Bei AIXTRON werden alle Einzelrisiken sowie Risikoaggregate nach einem festgelegten Schema bewertet und klassifiziert. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit kann in vier Stufen bzw. als fester Wert angegeben werden. Die mögliche Schadenshöhe bei Risikoeintritt kann ebenfalls in vier Stufen bzw. als Dreipunktbetrachtung (Best Case, Most likely Case und Worst Case) erfasst werden. Die Schadenshöhe wird im Grad der Auswirkung auf das operative Ergebnis (EBIT) der AIXTRON-Gruppe gemessen, bei Wesentlichkeit für relevante Risiken wird zusätzlich ein möglicher Abfluss von Zahlungsmitteln als Schadenshöhe herangezogen.

Die vier Stufen für die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken neben der Möglichkeit des festen Wertes wird dabei unterteilt in:

  • Abwegig <5%
  • Unwahrscheinlich 5% – 10%
  • Möglich >10% – 50%
  • Wahrscheinlich >50% – 100%

Als Kriterium für die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung eines Risikos auf das Ergebnis (EBIT) der AIXTRON-Gruppe wird die potenzielle Nettoschadenshöhe (gemessen in % des Eigenkapitals) herangezogen. Die vier möglichen Stufen neben der Dreipunktbetrachtung wurden wie folgt berechnet:

  • Akzeptabel <0,4%
  • Relevant 0,4% – 2%
  • Erheblich >2% – 4%
  • Kritisch >4%

Die Risikoauswirkungen werden sowohl in möglichen Brutto-/Nettoauswirkungen als auch in unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen (bis 12 Monate, 13 – 24 Monate und größer als 24 Monate) dargelegt. Der Bruttoschaden stellt das Verlustpotenzial im Falle eines Risikoeintritts ohne Berücksichtigung weiterer Effekte wie beispielsweise Maßnahmen zur Risikoreduzierung dar. Der Nettoschaden beschreibt das Verlustpotenzial im Falle eines Risikoeintritts unter Berücksichtigung der Effekte, die sich aus den Maßnahmen zur Risikoreduzierung ergeben, wie beispielsweise Versicherungen, Rückstellungen, Budget- und Forecast-Aufnahme von Risiken. Aus dieser Bewertung leitet sich eine Risikomatrix ab, welche die Risiken der AIXTRON-Gruppe in die folgenden vier Risikoklassen unterteilt (Farbskala siehe Schaubild):

  • Akzeptables Risiko (grün)
  • Relevantes Risiko (gelb)
  • Erhebliches Risiko (orange)
  • Substanzielles Risiko (rot)

Substanzielle Einzelrisiken welche in der Schadenshöhe als “Kritisch” und mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit in der Kategorie “Wahrscheinlich” eingestuft wurden, sind im Sinne des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 20) als wesentliche Risiken für die AIXTRON-Gruppe anzusehen.

Als wesentlich im Sinne des DRS 20 anzusehen sind auch gleichartige substanzielle und erhebliche Risiken, wenn sie aggregiert einen Nettoerwartungswert (Kombination aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) haben, der nach der oben beschriebenen Systematik als “Kritisch” angesehen werden kann.

Risiken, die als bestandsgefährdend im Sinne des DRS 20 anzusehen sind, würden gesondert aufgeführt werden.

Risiko-Landkarte für Einzelrisiken

Internes Kontrollsystem (IKS)

Die organisatorische Verantwortung für das interne Kontrollsystem (IKS) obliegt dem Bereich Corporate Governance & Compliance. Ziel des IKS ist es, die ordnungsgemäße Durchführung von Geschäftstätigkeiten, eine zuverlässige Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung rechtlicher, regulatorischer und interner Anforderungen zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden potenzielle operative, finanzielle und Compliance- Risiken identifiziert, bewertet und interne Kontrollen eingeführt, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen wird in regelmäßigen Abständen vom Bereich Bereich Corporate Governance & Compliance überprüft. Um die funktionale und disziplinarische Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist der Bereich Corporate Governance & Compliance dem Chief Compliance Officer unterstellt, welcher regelmäßig den Vorstand und den Prüfungsausschuss über die Ergebnisse der Prüfungen informiert. Der Bereich Corporate Governance & Compliance hat weder direkte operative Verantwortung noch Befugnis für die Prozesse im Rahmen des IKS.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem im Rechnungslegungsprozess der AIXTRON-Gruppe umfasst sowohl den Rechnungslegungsprozess der AIXTRON SE als auch den Konzernrechnungslegungsprozess. Es definiert Kontrollen und Überwachungsaktivitäten, die als Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsaktivitäten, eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Ein unter Berücksichtigung von Konzerngröße und Geschäftsaktivitäten angemessenes Kontrollsystem ist die Voraussetzung, um die operativen, finanziellen und sonstige Risiken effektiv zu steuern.

Im Rechnungslegungsprozess sind an Risikopunkten Kontrollen definiert, die dazu beitragen, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss regelkonform erstellt werden. Eine für die Konzerngröße adäquate Funktionstrennung sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzieren das Risiko von betrügerischen Handlungen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und die Konsolidierung wird ein weltweites IT-System verwendet, das einheitliches und konsistentes Vorgehen und Datensicherheit gewährleistet. Es werden regelmäßig für die relevanten IT-Systeme zentrale Systemsicherungen durchgeführt, um Datenverluste zu vermeiden. Darüber hinaus gehören definierte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen zum Sicherheitskonzept.

Die Konzernfunktion Finance der AIXTRON-Gruppe ist fachlich und organisatorisch für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses verantwortlich. In den dezentralen Einheiten sind lokale Mitarbeiter mit der Erstellung der lokalen Abschlüsse betraut. Durch konzernweite inhaltliche und terminliche Vorgaben hinsichtlich Bilanzierungsrichtlinien und Bewertungsgrundsätze wird die einheitliche Konzernbilanzierung sichergestellt. Die Abteilung Corporate Governance & Compliance prüft regelmäßig die Einhaltung und Wirksamkeit der Kontrollen und ist somit in den Gesamtprozess eingebunden.

Durch diese aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen wird nach Ansicht des Vorstands sichergestellt, dass der Konzernrechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS und der Jahresabschluss im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen abläuft und zuverlässig ist.

Interne Revision

Die Interne Revision ist Teil der Corporate-Governance-Organisation und wird vom Prüfungsausschuss der AIXTRON SE im Auftrag des Aufsichtsrats der AIXTRON SE eingerichtet. Die Interne Revision berichtet direkt an den Prüfungsausschuss und den Vorstand. Der Jahresplan der Internen Revision wird mit dem Prüfungsausschuss und dem Vorstand erörtert und von diesen genehmigt. Ziel der Internen Revision ist es, unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen zu erbringen, um die Organisation zu verbessern und einen Mehrwert zu schaffen. Die Innenrevision verfolgt einen systematischen und disziplinierten Ansatz zur Bewertung der Effektivität und Effizienz der organisatorischen Prozesse und Instrumente. Die Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen und Fortschritten der Innenrevision werden regelmäßig mit dem Prüfungsausschuss und dem Vorstand erörtert.

Darüber hinaus werden die jährlichen internen Prüfpläne auf der Grundlage einer risikobasierten Methodik erstellt, welche Feststellungen und Risiken im Bereich des Compliance-Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme berücksichtigt. Auf der Grundlage der Risiken und Feststellungen wird dem Prüfungsausschuss eine Empfehlung für den jährlichen internen Prüfungsplan zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt. Darüber hinaus werden die Feststellungen und Risiken auch laufend überprüft und dem Prüfungsausschuss gegebenenfalls Ad-hoc-Prüfungen empfohlen.

Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems

Die Ausgestaltung des beschriebenen Risikomanagement- und internen Kontrollsystems orientiert sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und internationalen Standards – wie z.B. dem Aktiengesetz, dem Deutschen Corporate Governance Kodex oder dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard “IDW PS 340 n.F.”. Auf Grundlage der dem Vorstand der AIXTRON SE zur Verfügung gestellten Informationen sind ihm keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) bzw. des internen Kontrollsystems (IKS) sprechen.1

Einzelrisiken

Die folgenden Risiken können möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, das Nettovermögen, die Liquidität und den Börsenkurs der Aktien von AIXTRON haben sowie auf den tatsächlichen Ausgang von Sachverhalten, auf die sich die in diesem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen. Die unten erläuterten Risiken sind nicht die einzigen, mit denen die AIXTRON-Gruppe konfrontiert ist. Es können weitere Risiken existieren, derer sich AIXTRON derzeit nicht bewusst ist, sowie allgemeine Unternehmensrisiken, wie beispielsweise politische Risiken, das Risiko höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer Ereignisse. Zudem können Risiken existieren, die AIXTRON gegenwärtig als unwesentlich erachtet, die jedoch letztendlich ebenfalls wesentliche negative Auswirkungen auf die AIXTRON-Gruppe haben können. Weitere Informationen zu zukunftsgerichteten Aussagen sind dem Abschnitt Zukunftsgerichtete Aussagen zu entnehmen.

Gemäß den Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 20) bestehen zum 31. Dezember 2023, aggregiert betrachtet folgende wesentliche Risiken:

Markt- und Wettbewerbsrisiken

Die Zielmärkte von AIXTRON sind weltweit verteilt, mit regionalem Schwerpunkt in Asien Europa und USA. Damit unterliegt AIXTRON weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken wie etwa dem Konflikt zwischen USA und China, die das Geschäft der AIXTRON-Gruppe belasten können. Solche Risiken sind durch AIXTRON nicht beeinflussbar.

 1 Die Angaben in diesem Absatz (Gesamtaussage zur Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems) wurden gemäß der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 gemacht. Sie sind als “lageberichtsfremd” einzustufen, da sie über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und sind somit kein Bestandteil der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer.

 

Die von AIXTRON adressierten Märkte sind zyklisch und können sich demzufolge volatil verhalten. Zeitlicher Ablauf, Länge und Intensität dieser Branchenzyklen lassen sich nur schwer vorhersagen und durch AIXTRON beeinflussen. Zur Streuung marktbezogener Risiken diversifiziert sich AIXTRON daher und bietet Produkte in unterschiedlichen Zielmärkten an.

In jedem dieser Märkte steht AIXTRON im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass neue Konkurrenten im Markt erscheinen oder etablierte Konkurrenten Strategien anwenden bzw. Produkte auf den Markt bringen, die die Markterwartungen insgesamt oder einzelner Schlüsselkunden von AIXTRON negativ beeinflussen können.

Die Marktentwicklungen werden kontinuierlich durch AIXTRON beobachtet und eingeschätzt. Um das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Märkten und deren Schwankungen zu reduzieren, hat AIXTRON ein Managementsystem implementiert, das sicherstellen soll, dass Marktentwicklungen frühzeitig erkannt und optimal genutzt werden.

AIXTRON’s Markt- und Wettbewerbsrisiken können bei einem Risikoeintritt kritische Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen hohen Umsatz- und Gewinnerwartungen des Konzerns mit sich führen.

Zusätzlich zu den Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 20) bestehen zum 31. Dezember 2023 branchenspezifische, einzigartige nicht wesentliche Technologische Risiken:

Technologische Risiken

Die Technologien, die AIXTRON anbietet, ermöglichen teilweise neue, disruptive Anwendungsmöglichkeiten. Dies bedeutet häufig lange Entwicklungs- und Qualifikationszyklen für die AIXTRON-Produkte, da anspruchsvolle technische und/oder andere Kundenvorgaben erfüllt werden müssen (teilweise erstmals), bevor es zu einem Geschäftsabschluss kommt.

Aufgrund oftmals langjähriger Entwicklungs- und Qualifikationszyklen kann bei AIXTRON’s Produkten der Fall eintreten, dass AIXTRON’s Technologien und Produkte für Märkte bzw. Anwendungsbereiche entwickelt werden, bei denen sich im Laufe des Entwicklungszyklus die Rahmenbedingen der Absatzmärkte oder die strategischen Planungen möglicher Kunden grundlegend verändern.

Die im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgeführte Fokussierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und die intensive Einbindung externer Technologiepartner werden vom Vorstand der AIXTRON SE weiterhin als geeignete Maßnahmen angesehen, dieses Risiko zu reduzieren.

AIXTRON’s Technologierisiken können bei einem Risikoeintritt bedeutende Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen hohen Umsatz- und Gewinnerwartungen des Konzerns mit sich führen.

Falls sich herausstellt, dass ein Technologierisiko eingetreten ist und sich die Einführung einer neuen Technologie nicht wie geplant realisieren lässt, kann das in der Konsequenz dazu führen, dass geplante und prognostizierte Umsätze dem Risiko einer Verschiebung oder eines Wegfalls ausgesetzt sind und sich die Entwicklungstätigkeiten somit später als geplant oder nicht refinanzieren lassen.

Im Risikomanagementsystem von AIXTRON werden darüber hinaus die folgenden Risiken als nicht wesentlich für den Konzern betrachtet:

  • Währungs- und Finanzrisiken
  • Produktions und damit verbundene Risiken
  • Rechtliche Risiken
  • Risiken mit Bezug zu Patenten und geistigem Eigentum

AIXTRON definiert IT- und Informationssicherheitsrisiken als Verletzung der Integrität, Vertraulichkeit und Verbindlichkeit.

Der Konzern hat in umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen investiert, um die Informationssicherheit zu erhöhen und die Informationen vor unbefugtem Zugriff, ungewollter Veränderung oder Löschung zu schützen. Die getroffenen Maßnahmen zur Informationssicherheit unterliegen einer regelmäßigen Überwachung und einer kontinuierlichen Verbesserung und werden durch gezielte Sensibilisierungs- und Trainingskonzepte unterstützt.

Gesamtaussage zur Risikolage der AIXTRON SE

Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 bleibt die Gesamtrisikolage mit Ausnahme der oben dargelegten Änderungen in der AIXTRON-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 unverändert. Die weitere Fokussierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit dem Schwerpunkt auf die Erneuerung und Erweiterung des Produktportfolios strafft das Risikoportfolio und verbessert somit die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken in AIXTRON’s Zielmärkten.

Weder im Geschäftsjahr 2023 noch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts hat der Vorstand der AIXTRON SE Risiken für die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 identifiziert, die deren Fortbestand bedrohen könnten.

Chancenbericht

 

Kernkompetenz von AIXTRON ist die Entwicklung neuester Technologien zur präzisen Abscheidung komplexer Halbleiterstrukturen und anderer funktionaler Materialien. Hier hat sich der Konzern weltweit eine führende Wettbewerbspositionen erarbeitet. Um diese Positionen zu halten oder auszubauen, investiert AIXTRON fortlaufend in entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte z.B. für MOCVD-Systeme zur Herstellung von Halbleitern für Anwendungen wie Micro LEDs, Laser oder Leistungselektronik. Der Vorstand wird den Fokus auf die Kernkompetenzen von AIXTRON beibehalten, um sowohl bestehende Absatzmärkte erfolgreich zu bearbeiten als auch neue Absatzmärkte erfolgreich zu erschließen.

Wichtige Marktsegmente für die Leistungselektronik auf Basis von Wide-Band-Gap- Materialien wie Galliumnitrid (GaN) und Siliziumkarbid (SiC) sind die Automobilindustrie, Energiewirtschaft, Telekommunikation und die Unterhaltungselektronik. Für AC/DC- Konverter und Wechselrichter sowie hochfrequente Leistungsverstärker sind energieeffiziente Lösungen immer gefragter. Dabei ist die Elektrifizierung von Fahrzeugen und ihrer Ladeinfrastruktur mit SiC-basierten Bauteilen ein wichtiger Trend. Auch GaN- basierte Bauteile, die z.B. das schnelle Laden von mobilen Geräten ermöglichen, werden immer beliebter. Die IT-Branche, wie z.B. Rechenzentren oder Server, hat ebenfalls einen hohen Bedarf an energiesparender GaN-basierter Stromversorgung, die in den nächsten Jahren durch weitere Marktsegmente noch stärker nachgefragt werden soll. Zudem tragen GaAs- oder GaN-basierte Hochfrequenzbauteile zum Umsatz bei, die u.a. für die Signalübertragung in 5G-Netzwerken oder für den WLAN 6 Standard genutzt werden.

Wichtige Marktsegmente der Optoelektronik sind Unterhaltungselektronik, Datenkommunikation und Displaytechnik. Die rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz führen in den kommenden Jahren zu einem beschleunigten Anstieg des Datenvolumens und damit der Nachfrage nach schnellerer und mehr optischer Datenkommunikation. Die Anwendung der optischen Datenübertragung dringt auch immer mehr in kürzere Entfernungen vor, z.B. innerhalb von Rechenzentren und selbst Servern oder zum Anschluss von Haushalten an das Glasfasernetz. Der weltweite Ausbau von Glasfasernetzen für die Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung führt zu einer steigenden Nachfrage nach Systemen für die Produktion von Kanten- und oberflächenemittierenden Lasern (EEL und VCSEL). Obwohl diese Märkte immer gewissen zyklischen und technischen Schwankungen unterliegen, erwartet AIXTRON, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren steigen wird, insbesondere wenn die Nachfrage nach 3D-Sensorik aufgrund von Virtual-Reality-Anwendungen oder LiDAR für autonomes Fahren zunimmt. Die Nachfrage nach Systemen für die Produktion von roten, orangen und gelben (ROY) LEDs zeigt derzeit Anzeichen einer Erholung. Weiteres Wachstumspotenzial wird durch die zunehmende Kommerzialisierung von Micro LED- Displays erwartet, die zu einer zusätzlichen erheblichen Nachfrage nach Anlagen für diese anspruchsvollen Anwendungen führen können. Diese Display-Technologien haben ein hohes Potenzial in verschiedenen Endanwendungen der Unterhaltungselektronik.

AIXTRON erwartet, dass sich die folgenden Markttrends und Chancen der relevanten Endanwendermärkte positiv auf den weiteren Geschäftsverlauf auswirken können:

 

Kurzfristig:

 

  • Weiter steigende Verwendung von Wide-Band-Gap GaN- oder SiC-basierten Bauelementen für energieeffiziente Leistungselektronik in Elektrofahrzeugen, in der Unterhaltungselektronik, in mobilen Geräten und in der IT-Infrastruktur
  • Steigender Einsatz von GaN-basierten Bauelementen im Bereich der 5G Netzinfrastruktur
  • Zunehmender Einsatz von GaAs-basierten Bauelementen in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) für den 5G Mobilfunk oder die WLAN 6 Technologie
  • Weiter steigende Nachfrage nach Lasern für die optische Datenübertragung hoher Volumina, z.B. für Video-Streaming und Internet-of-Things (IoT) Anwendungen
  • Zunehmende Verwendung von verbindungshalbleiterbasierten Lasern für die 3D- Sensorik in mobilen Geräten und in Infrastrukturanwendungen
  • Zunehmender Einsatz von LEDs und Spezial-LEDs (insb. Rot-Orange-Gelb, UV oder IR) bei Display- und anderen Anwendungen
  • Zunehmende Kommerzialisierung von Micro LED-Displays

 

Mittel- bis langfristig:

 

  • Entwicklung neuer Anwendungen auf Basis von Wide-Band-Gap-Materialien wie Hochfrequenzchips oder System-on-Chip-Architekturen mit integriertem Energiemanagement
  • Zunehmende Verwendung von optoelektronischen Bauelementen für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence), so genannte Co-Packed Optics für höchste Datenübertragungsgeschwindigkeiten
  • Entwicklung alternativer LED-Anwendungen, wie z.B. der Visible-Light- Communication-Technologie
  • Zunehmende Anwendung von verbindungshalbleiterbasierten Lasern für die 3D- Sensorik im Bereich des autonomen Fahrens
  • Einsatz von GaN-basierten Bauelementen in mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones) für den Millimeter-Wave Bereich von 5G und 6G Mobilfunk
  • Verstärkte Entwicklungsaktivitäten bei Hochleistungssolarzellen aus Verbindungshalbleitern

 

 

Gesamtbild der Chancen

 

Im Rahmen der Beurteilung unserer Geschäftschancen werden Investitionsmöglichkeiten oder Entwicklungsprojekte hinsichtlich ihres potenziellen Wertbeitrags geprüft und priorisiert, um eine effektive Allokation von Ressourcen sicherzustellen. Wir konzentrieren uns dabei gezielt auf Wachstumsmärkte, die u.a. durch globale Megatrends wie die zunehmende Elektromobilität, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Digitalisierung und Vernetzung positiv beeinflusst werden, um so die sich bietenden Chancen konsequent und bestmöglich zur ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Geschäftsentwicklung des Konzerns zu nutzen.

Wenn das Eintreten identifizierter Chancen als wahrscheinlich eingeschätzt wird, werden diese in die Geschäftspläne und die kurzfristigen Prognosen aufgenommen. Darüber hinaus gehende Trends oder Ereignisse, die zu einer positiven Entwicklung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten, werden beobachtet und können sich positiv auf unsere mittel- bis langfristigen Perspektiven auswirken.

Rechtliche Angaben

 

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

 

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB wurde mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB zusammengefasst. Diese zusammengefasste Erklärung ist inkl. Corporate-Governance-Bericht auf der Homepage der AIXTRON SE unter Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht und Bestandteil dieses Geschäftsberichts.1

 

 

Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a i. V. m. § 315a HGB

 

Das Grundkapital der AIXTRON SE betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 113.411.020 (31. Dezember 2022: EUR 113.348.420). Es ist eingeteilt in 113.411.020 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Je eine Namensaktie ist anteilig am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und mit je einer Stimme auf der Hauptversammlung voll stimmberechtigt. Sämtliche Namensaktien sind voll eingezahlt.

Zum 31. Dezember 2023 hielt die AIXTRON SE 876.402 eigene Anteile (31. Dezember 2022: 965.224), auf die ein Anteil des Grundkapitals in Höhe von EUR 876.402 entfiel (Vorjahr: EUR 965.224). Die eigenen Anteile entsprechen 0,8% des Grundkapitals (Vorjahr: 0,9%).

Die Aktien sind in Form einer Globalsammelurkunde hinterlegt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Weder das Stimmrecht je Aktie noch die Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft unterliegen gesellschaftsrechtlichen satzungsmäßigen Beschränkungen. Es bestehen keine Aktiengattungen mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen auch keine Vereinbarungen zur Stimmrechtskontrolle, soweit Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben.

1 Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung wurden gemäß der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 gemacht. Sie sind als “lageberichtsfremd” einzustufen, da sie über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und sind somit kein Bestandteil der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Derzeit könnte zusätzlicher Kapitalbedarf vor allem durch folgende von der Hauptversammlung genehmigte Kapitalia gedeckt werden:

Der Vorstand ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 24. Mai 2027 eigene Aktien im anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 10% der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von ihr oder diesen beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb von eigenen Aktien darf (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft bzw. (3) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Satzungsänderungen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen erfordern einen Beschluss der Hauptversammlung, der durch eine Dreiviertelmehrheit des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals gefasst wird (Art. 59 SE-VO, § 179 AktG). Andere Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Zum 31. Dezember 2023 waren rund 16% der AIXTRON-Aktien im Besitz von Privatpersonen (2022: 18%), die größtenteils in Deutschland ansässig sind. Rund 83% der ausstehenden AIXTRON-Aktien befanden sich in der Hand institutioneller Anleger (2022: 82%). Ende 2023 hielten die vier größten Aktionäre jeweils mehr als 3% der AIXTRON- Aktien in ihren Portfolios. Gemäß der zuletzt eingegangen Stimmrechtsmitteilungen lag Blackrock, Inc. bei 5,7%, Bank of America Corp. bei 4,8%, Norges Bank bei 4,3% und Perpetual Limited bei 3,6%. 99% der Aktien befanden sich gemäß Definition der Deutschen Börse in Streubesitz und rund 1% der AIXTRON-Aktien wurde vom Unternehmen selbst gehalten.

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren bestellt und können danach erneut bestellt werden.

Sollte ein „Change of Control“-Tatbestand vorliegen, sind die einzelnen Vorstandsmitglieder dazu berechtigt, ihr Dienstverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und ihr Amt zum Kündigungstermin niederzulegen. Bei Beendigung der Tätigkeit aufgrund eines so genannten „Change of Control“-Tatbestands erhalten alle Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe der für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft voraussichtlich geschuldeten festen und variablen Bezüge, maximal aber in Höhe von zwei Jahresbezügen. Ein „Change of Control“-Tatbestand im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn ein Dritter oder eine Gruppe von Dritten, die ihre Anteile vertraglich zusammenlegen, um dann als ein Dritter aufzutreten, mehr als 50% des Grundkapitals der Gesellschaft direkt oder indirekt hält bzw. halten. Außer den vorgenannten bestehen keine weiteren „Change of Control“- Klauseln.

 


Nicht-finanzielle Berichterstattung gemäß §§ 315b ff. HGB

 

Der Nachhaltigkeitsbericht des AIXTRON-Konzerns ist auf unserer Internetseite unter Publikationen verfügbar. Die nicht-finanzielle Berichterstattung des Konzerns nach §§ 315b ff. HGB ist in diesem Nachhaltigkeitsbericht integriert und alle Textabschnitte, Tabellen und Grafiken, die dem nicht-finanziellen Konzernbericht zugeordnet sind, sind darin entsprechend gekennzeichnet.

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