Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

 

Die AIXTRON SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) und unterliegt neben dem deutschen Aktienrecht den vorrangig anzuwendenden europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Die Gesellschaft hat eine dualistische Führungs- und Kontrollstruktur mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Der Aufsichtsrat ernennt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Vorstand benötigt für bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, die durch Gesetz, Satzung der AIXTRON SE oder Geschäftsordnung für den Vorstand vorgegeben sind, die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand muss den Aufsichtsrat auch über den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von wichtigen Verträgen informieren, die nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Außerdem muss der Vorstand den Aufsichtsrat über alle wesentlichen Ereignisse unterrichten, auch wenn sie keine Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.

 

Im Jahr 2023 arbeiteten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen im Interesse des Unternehmens und aller Stakeholder. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die führenden Marktpositionen von AIXTRON langfristig zu sichern und weiter auszubauen, um von wachsenden Endmärkten nachhaltig zu profitieren.

 

Der Vorstand der AIXTRON SE hat keine Ausschüsse eingerichtet.

 

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand ein Executive Committee (EC) eingerichtet, das den Vorstand in der Führung des Unternehmens unterstützt. Das EC setzt sich aus erfahrenen Führungskräften der Organisation und dem Vorstand zusammen und besteht zum Ende Dezember 2023 aus fünf Personen. Es ist zuständig für die Steuerung des Produktportfolios und der Technologie- und Produktentwicklung sowie des operativen Geschäfts und aktueller Projekte.

Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE hat vier Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Kapitalmarktausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungsausschuss. Der Aufsichtsrat kann auch weitere Ausschüsse aus seiner Mitte bilden.

 

Der Prüfungsausschuss hat eine Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder. Die Vorsitzende, Prof. Dr. Anna Weber, ist ein unabhängiges Mitglied und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 4, § 100 Abs. 5 AktG) sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Ein weiteres Mitglied, Herr Kim Schindelhauer, hat ebenfalls Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Die Mitglieder kennen den Sektor, in dem AIXTRON tätig ist, gut, was sich insbesondere aus ihrer langjährigen Erfahrung ergibt. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Corporate Governance & Compliance, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Er befasst sich auch mit der Abschlussprüfung, der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung sowie der Prüfung des von der Gesellschaft zu erstellenden nicht-finanziellen Konzernberichts. Er diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung  des  Prüfungsrisikos,  die  Prüfungsstrategie  und  -planung  und  die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende steht regelmäßig mit dem Abschlussprüfer in Kontakt über den Prüfungsfortschritt und informiert den Prüfungsausschuss darüber. Laut D.10 DCGK berät sich der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer regelmäßig auch ohne den Vorstand. Außerdem legt er dem Aufsichtsratsplenum eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Aufsichtsrat hat auf Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als Abschlussprüfer beauftragt. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Schließlich befasst er sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten sowie der Honorarvereinbarung. Die Vorsitzende, Prof. Dr. Anna Weber, berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit des Prüfungsausschusses.

 

Zum Zwecke der Evaluierung, Unterstützung und Durchführung von Projekten mit Kapitalmarktrelevanz existiert ein Kapitalmarktausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats.

 

Der Nominierungsausschuss hat drei Mitglieder, darunter Herr Kim Schindelhauer als Vorsitzender. Er macht im Falle der Neubesetzung von Organmitgliedern Wahlvorschläge an den Gesamtaufsichtsrat und befasst sich mit der Nachfolgeplanung für Positionen im Aufsichtsrat.

Der Vergütungsausschuss hat vier Mitglieder, darunter Herr Frits van Hout als Vorsitzender. Er befasst sich vorrangig mit der Anwendung des Vergütungssystems in Entsprechung der Anforderungen des ARUG II sowie des DCGK.

 

Die Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen im Geschäftsjahr 2023 wird im Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht beschrieben. Die Besetzung der Ausschüsse ist im Abschnitt Aufsichtsrat und dessen Besetzung zu finden.

Vorstand und dessen Besetzung

 

Gemäß § 8 der Satzung der AIXTRON SE besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Dieser entscheidet auch, ob ein Vorsitzender, stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender ernannt werden sollen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung besteht das Gremium nach dem Ausscheiden des Vorstandmitglieds Dr. Jochen Linck aus dem Vorstand aus zwei Personen:

Vorstand
(zum 31. Dezember 2023)

Name Funktion

Erstmalige

Bestellung

Bestellt bis
Dr. Felix Grawert Vorstandsvorsitzender 14.08.2017 13.08.2025
Dr. Christian Danninger Vorstandsmitglied 01.05.2021 30.04.2029

Unabhängig von der gesetzlichen Gesamtverantwortlichkeit des Vorstands und der Pflicht seiner Mitglieder zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit im Kollegium, sind die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan vom 11. Dezember 2023 wie folgt verteilt:

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Grawert koordiniert die Arbeit des Vorstands und ist im AIXTRON-Konzern zusätzlich für die Bereiche Strategische Planung, Marketing, Vertrieb, Kundendienst, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Operations (Beschaffung, Fertigung und Logistik, Qualitätsmanagement, Facility Management) zuständig.

Das Vorstandsmitglied Dr. Danninger trägt im Konzern die Verantwortung für die Bereiche Finanzen und Berichtswesen, Personalwesen, Investor Relations & Kommunikation, ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), Corporate Governance, Compliance & Risikomanagement sowie Informationssicherheit, Informationstechnologie und Recht.

Das Vorstandsmitglied Dr. Linck war bis zu seinem Ausscheiden am 30. September 2023 im Konzern für die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie Operations (Beschaffung, Fertigung und Logistik, Qualitätsmanagement, Facility Management) und Informationstechnologie zuständig.

Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben, die regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Aktualität hin überprüft wird. Sie enthält unter anderem eine Liste von Angelegenheiten mit grundlegender oder erheblicher Bedeutung, über die der Vorstand formell beschließen muss. Dies betrifft beispielsweise Entscheidungen über Strategien, Unternehmenspläne und Budgets der Gesellschaft; wesentliche Änderungen der Unternehmens- und Konzernstruktur; Aufnahme oder Aufgabe von Geschäftsfeldern der Gesellschaft; Erwerb und Veräußerung von Grundstücken oder Grundstücksrechten; Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmens- oder bedeutenden Lizenzverträgen; Vergabe von größeren externen Beratungs- und Forschungsaufträgen; grundsätzliche Fragen aus dem Personalbereich und der Personalpolitik; Festlegung der Grundsätze für die Vertretung in Wirtschaftsorganisationen und Verbänden; Besetzung der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften; wichtige Publikationen und Informationen an die Öffentlichkeit außerhalb der Regelpublizität; Einleitung von Prozessen und Rechtsstreitigkeiten; Gewährung von Sicherheiten und Übernahme von Bürgschaften.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand und die Satzung enthalten jeweils einen Katalog von wesentlichen Geschäften und Maßnahmen, die zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Zu den nach Satzung oder Geschäftsordnung zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen gehören beispielsweise Entscheidungen über die Errichtung oder Veräußerung von Betriebsstätten, den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, die Aufnahme oder Aufgabe von Geschäftsfeldern oder die Gewährung oder Aufnahme von Krediten.

Sitzungen des Vorstands werden gemäß Geschäftsordnung mindestens zweimal monatlich abgehalten oder wenn es die Interessen des Unternehmens erfordern. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet. Jedes Vorstandsmitglied kann jederzeit eine zusätzliche Sitzung zu einem bestimmten Thema beantragen. Wenn der Vorstandsvorsitzende verhindert ist, übernimmt das Vorstandsmitglied die Leitung der Sitzung, das der Vorstandsvorsitzende hierfür bestimmt hat oder das an Lebensjahren älteste Mitglied des Vorstands. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, wobei Vorstandsmitglieder, die per Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltet sind, als anwesend gelten. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorstandsvorsitzende die entscheidende Stimme. Bei zwei Vorstandsmitgliedern ist bei Stimmgleichheit der Aufsichtsratsvorsitzende anzuhören und um Vermittlung zu ersuchen.

Jedes Vorstandsmitglied wird Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich anzeigen und die anderen Vorstandsmitglieder darüber in Kenntnis setzen. Vorstandsmitglieder dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Nebentätigkeiten ausüben, insbesondere Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens.

 

Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und Altersgrenze für den Vorstand

AIXTRON ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das in einem sehr dynamischen und technologisch anspruchsvollen Marktumfeld operiert. Darum ist es für AIXTRON von strategischer Bedeutung, einen kompetenten Vorstand zu haben und ihn mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Nach dem erfolgten Generationswechsel im Vorstand verfolgt der Aufsichtsrat zudem eine langfristige Nachfolgeplanung. Dabei orientiert sich der Nominierungsausschuss an dem erarbeiteten Anforderungs- und Kompetenzprofil, das regelmäßig überprüft und angepasst wird. Im Zuge der Nachfolgeplanung werden Aufsichtsrat und Vorstand auch potentielle interne Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand berücksichtigen. Die Altersgrenze für den Vorstand beträgt 65 Jahren und ist in der Geschäftsordnung des Vorstands verankert.

 

Aufsichtsrat und dessen Besetzung

Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE besteht gemäß § 11 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Ihre Amtszeit endet gemäß Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Amtsantritt beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Bestellung nicht mitzählt. Die Hauptversammlung kann eine kürzere Amtszeit festlegen.

Der Aufsichtsrat wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus seiner Mitte. Der Aufsichtsratsvorsitzende lädt zu den Sitzungen des Aufsichtsrats ein und führt sie. Wenn er verhindert ist, übernimmt sein Stellvertreter diese Aufgabe.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, die Organisation von Sitzungen und Beschlüssen sowie die Bildung von Ausschüssen fest. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde zuletzt im Dezember 2023 angepasst. Der Prüfungsausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat bestimmt wurde.

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist grundsätzlich bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen, allerdings nur, insoweit diese in angemessenem Rahmen stattfinden und die Themen in die alleinige Kompetenz des Aufsichtsrats fallen. Im vergangenen Geschäftsjahr gab es ein Gespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Dabei ging es um die Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat, Diversität und die Vorstandsvergütung .

Die     Zusammensetzung     des     Aufsichtsrats,     die     durch     die     Satzung     und     die Hauptversammlung bestimmt wird, war zum 31. Dezember 2023 wie folgt:

Besetzung des Aufsichtsrats
(zum 31.12.2023)

 

 

1) Mitglied des Prüfungsausschusses
2) Mitglied des Kapitalmarktausschusses
3) Mitglied des Nominierungsausschusses
4) Mitglied des Vergütungsausschusses
5) Ehemaliges AIXTRON-Vorstandsmitglied

Besetzung der Ausschüsse
(zum 31.12.2023)

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

 

Dem Aufsichtsrat soll nach seiner Einschätzung eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (Empfehlung C.6 DCGK). Deshalb hat sich der Aufsichtsrat zum Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte seiner Mitglieder unabhängig sind (Empfehlung C.7 DCGK). Der Aufsichtsratsvorsitzende soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein (Empfehlung C.10 DCGK). AIXTRON hält Herrn Schindelhauer trotz seiner langen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat für unabhängig. Herr Schindelhauer hat in seiner Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender gegenüber der Gesellschaft und dem Vorstand immer die  nötige  professionelle  Distanz  bewahrt  und  seine  Überwachungs-  und Beratungsaufgaben mit einer angemessenen kritischen Haltung erfüllt (Empfehlung C.8 DCGK).

Da alle Mitglieder des Aufsichtsrats, der ausschließlich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner besteht, als unabhängig gelten, wird auch dieser Empfehlung entsprochen.

Dem Aufsichtsrat gehört mit Herrn Schindelhauer ein ehemaliges Vorstandsmitglied an, dessen Amtszeit als Mitglied des Vorstands allerdings mehr als zwei Jahre zurückliegt (vgl. auch C.7 DCGK). Damit entspricht der Aufsichtsrat der Empfehlung C.11 des DCGK, dass ihm höchstens zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören sollen.

Der Aufsichtsrat muss mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung und mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung haben. Diese Anforderungen werden durch die beiden Mitglieder Prof. Dr. Weber und Herrn Schindelhauer erfüllt.

Im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2023 haben die Aufsichtsratsmitglieder einen umfangreichen Fragebogen zur Selbstbeurteilung ausgefüllt. Nach der Auswertung des Fragebogens hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass er seine Tätigkeit gemäß Empfehlung D.12 DCGK wirksam ausübt.

Weitere Mandate der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder sind im Anhang des Konzernabschlusses unter Ziffer 36 Aufsichtsrat und Vorstand aufgelistet.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen abgeschlossen oder durchgeführt.

Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat mit Prof. Dr. Weber ein unabhängiges und sachkundiges Mitglied des Aufsichtsrats gemäß Empfehlung D.3 DCGK inne. Es handelt sich dabei nicht um den Aufsichtsratsvorsitzenden. Dem Prüfungsausschuss gehören mit Prof. Dr. Weber und Herrn Schindelhauer ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung und ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung an.

Der Aufsichtsrat hält regelmäßig vier ordentliche Sitzungen, der Prüfungsausschuss sieben ordentliche Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Außerordentliche Aufsichtsratssitzungen sowie Sitzungen des Prüfungs-, Nominierungs-, Vergütungs- und des Kapitalmarktausschusses werden bei Bedarf einberufen.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig über die Lage der Gesellschaft. Er nimmt auf Einladung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder der Ausschussvorsitzenden regelmäßig an deren Sitzungen teil. Er informiert schriftlich und mündlich zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zwischen den Sitzungen erhalten alle Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand detaillierte Quartalsberichte zur Lage der Gesellschaft. Außerdem hält er den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Telefonaten und persönlichen Gesprächen über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Laufenden. Nach Empfehlung D.6 DCGK finden auch Sitzungen ohne den Vorstand statt.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden in der Regel in den Sitzungen gefasst. In Ausnahmefällen können Aufsichtsratsmitglieder auch per Telefon- oder Videokonferenz an einer Sitzung teilnehmen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn zwei Drittel ihrer Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Die Abstimmung kann auch schriftlich, per Telefax, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel, wenn kein Aufsichtsratsmitglied dagegen ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsvorsitzenden.

Jedes Aufsichtsratsmitglied muss dem Aufsichtsrat Interessenkonflikte offenlegen, vor allem solche, die durch eine Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied einen wesentlichen und dauerhaften Interessenkonflikt hat, muss es sein Mandat aufgeben.

 

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

 

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 selbst beurteilt. Er hat dazu einen Fragenkatalog mit AIXTRON-spezifischen Kriterien verwendet. Die Ergebnisse wurden im Gremium besprochen zeigten eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Aufsichtsrats als auch mit dem Vorstand. Die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse war professionell, konstruktiv und wirksam. Es gab keinen grundlegenden Verbesserungsbedarf. Auf Basis der Rückmeldungen wurde der Vergütungsausschuss gebeten, einen Vorschlag zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats zu erarbeiten.

Angaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen gemäß § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG

Börsennotierte oder mitbestimmte Gesellschaften müssen laut §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG Ziele für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands setzen. Der DCGK fordert das auch in Grundsatz 3 und Grundsatz 9 Satz 2 für den Vorstand und in Empfehlung C.1 Satz 2 für den Aufsichtsrat.


AIXTRON strebt an, sowohl den Frauenanteil als auch die Internationalität der Mitarbeiter und Führungskräfte zu steigern. Dabei ist das Unternehmen in erster Linie der fachlichen und sozialen Qualifikation aller Mitarbeiter verpflichtet.


Der Aufsichtsrat der AIXTRON SE hat folgende Zielgrößen für den Frauenanteil zur Erreichung bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt:

 

Ebene Zielgröße zum
31.12.2025
Frauenanteil zum
31.12.2023
Festgelegt durch
Aufsichtsrat 33% 33% Aufsichtsrat
Vorstand 0% 0% Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören zwei Frauen an, womit sich der Anteil der weiblichen Aufsichtsräte zum 31. Dezember 2023 auf rund 33% belief. Die Vorstandsbesetzung entspricht der für den Vorstand festgelegten Zielgröße.


Der Vorstand der AIXTRON SE hat es sich zum Ziel gesetzt, Frauen im Unternehmen gezielt zu fördern. Dementsprechend hat der Vorstand die Zielgrößen für den Frauenanteil auf 10% für die erste Ebene unter dem Vorstand und auf 20% für die zweite Ebene unter dem Vorstand festgelegt. Diese Ziele sollen bis zum 31. Dezember 2025 erreicht werden.

 

Ebene Zielgröße zum
31.12.2025
Frauenanteil zum
31.12.2023
Festgelegt durch
1. Führungsebene 10% 33% Vorstand
2. Führungsebene 20% 0% Vorstand

 

 

Ausgehend von der aktuellen Besetzung des Vorstands sind bis Ende 2025 zunächst keine Änderungen in der Zusammensetzung geplant, so dass die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Zielvorgabe für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 0% festgelegt wurde. Der Frauenanteil auf allen Führungsebenen soll langfristig steigen. Dafür hat der Vorstand verschiedene Maßnahmen gestartet, um weibliche Talente bei AIXTRON zu unterstützen. Zum Beispiel gibt es Coachings und Mentoring-Programme für ausgewählte weibliche Führungskräfte. Außerdem gab es im Jahr 2023 regelmäßige Frauennetzwerktreffen, um über strategische Themen zu sprechen. Im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen rücken Aufsichtsrat und Vorstand der AIXTRON SE Frauen im Rahmen der Kandidatenevaluierung besonders in den Fokus.

 

Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat; Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Stand der Umsetzung

Vorstand


AIXTRON hat sich gemäß dem DCGK mit Zielen für eine angemessene Vielfalt („Diversität“) in der Unternehmensführung (Empfehlung B. 1 und Empfehlung C. 1) auseinandergesetzt.


Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei Vorschlägen des Nominierungsausschusses für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern deren persönliche und fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und die Diversität in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund. Der Vorstand sollte aus Mitgliedern mit unterschiedlichen und sich ergänzenden Kompetenzprofilen, einer ausgewogenen
Altersstruktur und verschiedenen Persönlichkeiten bestehen. Zusätzlich zu den genannten Eigenschaften sollten Vorstandsmitglieder einzeln und als Team über vielfältige Kenntnisse und Erfahrungen sowie Ausbildungs- und Berufshintergründe verfügen. Auslandserfahrung ist angesichts der internationalen Ausrichtung des Unternehmens wünschenswert. Der Aufsichtsrat hat bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für offene Vorstandsposten das Diversitätskonzept beachtet und dabei auch weibliche Kandidatinnen in Erwägung gezogen.

 

Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2025 auf 33% festgelegt. Aktuell sind zwei von sechs Aufsichtsratsmitgliedern Frauen, nämlich Prof. Dr. Petra Denk und Prof. Dr. Anna Weber, was einem Anteil von rund 33% entspricht.


Die Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind nachfolgend ausführlich dargestellt:

 

 

  • Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der Nominierungsausschuss darauf, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die jeweils einzeln und in ihrer Gesamtheit als Team über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Darüber hinaus sollten die Mitglieder unabhängig sein. Damit trägt der Nominierungsausschuss zu einer Steigerung der Effizienz und Erhöhung der Transparenz des Auswahlverfahrens bei. Die Aufsichtsräte sollen in der Regel für die längste satzungsgemäß zulässige Zeit gewählt werden.

 

  • AIXTRON ist stark auf den Export ausgerichtet. Insbesondere sind Erfahrungen in denfür AIXTRON relevanten Elektronik- und Halbleitermärkten von großem Vorteil.

 

  • In der Regel sollte für Aufsichtsräte eine Altersgrenze von 75 Jahren bei ihrem Ausscheiden angemessen sein. Neue Aufsichtsräte sollten dem Unternehmen fürmindestens zwei Amtszeiten zur Verfügung stehen.

 

  • Es wird angestrebt, dass die Aufsichtsräte eine möglichst vielfältige Ausbildung, Qualifikation, Sachkenntnis und Auslandserfahrung mitbringen, um insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung zu verfügen. Eine firmen- und produktorientierte Abdeckung mit Verständnis des Geschäftsmodells, der branchenspezifischen Besonderheiten und der Abläufe in den verschiedenen Unternehmensbereichen Betriebswirtschaft, Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Unternehmensentwicklung, Kapitalmarkt, Technologie, Sondermaschinenfertigung, Märkte/Vertrieb, Halbleitermarkt etc. sind vorteilhaft.

 

  • Es liegt im Interesse des Unternehmens, das Potenzial von gut qualifizierten und motivierten Personen unterschiedlicher Nationalitäten und Geschlechter zu nutzen. Der Aufsichtsrat unterstützt eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, was sich im aktuellen Frauenanteil von rund 33% im Aufsichtsrat zeigt.

 

  • Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören, wobei ein Aufsichtsratsmitglied insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen ist, wenn es in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

 

  • Der Aufsichtsrat soll mehr als zur Hälfte mit unabhängigen Mitgliedern besetzt sein.

 

  • Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.

 

  • Die Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen.

 

  • Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Diese beiden Mitglieder gehören dann auch dem Prüfungsausschuss an.

 

  • Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Professionalisierung der Aufsichtsräte und um gleichzeitig eine hohe Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit wie in den Vorjahren zu sichern, sollen neue Aufsichtsräte nicht mehr als fünf Mandate in anderen börsennotierten Unternehmen oder anderen Unternehmen, die vergleichbare Anforderungen aufweisen, innehaben, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.

 

Der Aufsichtsrat hat neben den Zielen für seine Zusammensetzung auch ein Kompetenzprofil für das gesamte Gremium erstellt. Angesichts der Geschäftstätigkeit von AIXTRON und der Märkte, die das Unternehmen bedient, soll der Aufsichtsrat über Kompetenzen in den Bereichen Technologie, Finanzen/Rechnungslegung, Kapitalmarkt, Strategie und Unternehmensführung sowie in den für die AIXTRON SE relevanten Nachhaltigkeitsthemen verfügen. Zudem sind ein etabliertes Beziehungsnetzwerk und langjährige Erfahrung in den jeweiligen Disziplinen von Vorteil.

 

Der Aufsichtsrat erfüllt die Forderung nach Vielfalt innerhalb des Aufsichtsrats (Empfehlung C.1 Satz 2 DCGK) u.a. durch die vielfältigen Kompetenzen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder (in Bereichen wie Finanzen, Kapitalmarkt, M&A sowie Technologie und Märkte).


Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE sind überzeugt, dass der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung sowohl die eigene Zielsetzung und das Kompetenzprofil als auch die Forderung des aktuellen DCGK nach angemessener Diversität und einer angemessenen Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder vollständig erfüllt.


Frau Prof. Dr. Anna Weber verfügt als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der AIXTRON SE über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Sie ist als Wirtschaftsprüferin und als Aufsichtsratsmitglied und Prüfungsausschussvorsitzende eines anderen börsennotierten Unternehmens tätig. Außerdem ist sie Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt externes Rechnungswesen. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Kim Schindelhauer hat Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung. Er war bei AIXTRON als Vorstandsvorsitzender, Finanzvorstand und kaufmännischer Geschäftsführer sowie in verschiedenen Leitungsfunktionen im Finanzbereich von anderen internationalen Konzernen aktiv (Empfehlung D.3 DCGK).


In der nachfolgenden Qualifikationsmatrix (Empfehlung C.1 DCGK) stellt der Aufsichtsrat den Stand der Umsetzung bei dem für das Gesamtgremium angestrebten Kompetenzprofil übersichtlich dar:

1) Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex
2) Kriterium erfüllt (+), basierend auf der Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat
3) Erfahrung als Vorstand bei kapitalmarktorientierten Unternehmen vergleichbarer Komplexität bzw. vergleichbare
Erfahrung

Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat und zum Vergütungssystem des Vorstands

Genaue Angaben zur Vergütungsstruktur und Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie eine genaue Auflistung der ausstehenden Vorstandsoptionen finden sich im Vergütungsbericht der Gesellschaft.


Das Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das die Hauptversammlung 2020 mit einer Zustimmungsquote von 90,3% gemäß § 113 Abs. 3 AktG gebilligt hat, ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter Vorstandsvergütungssystem einsehbar. Die Hauptversammlung 2021 hat gemäß § 113 Abs. 3 AktG die Vergütung des Aufsichtsrats bestätigt; dieser Beschluss ist ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter Abstimmungsergebnisse HV 2021 abrufbar. Ein nach § 162 AktG erstatteter Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr nebst einem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter Vorstandsvergütungsbericht verfügbar.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung fand am 17. Mai 2023 in Präsenz statt. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthielt u.a. die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bzw. des Aufsichtsrats sowie die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Alle gesetzlich erforderlichen Berichte und Unterlagen waren ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der AIXTRON-Internetseite unter Hauptversammlung abrufbar. Nach der Hauptversammlung veröffentlichte AIXTRON die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite.

Es standen acht Tagesordnungspunkte zur Abstimmung. Alle Beschlussvorlagen wurden mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren rund 67% des AIXTRON-Grundkapitals auf der Hauptversammlung vertreten.

Transparenz


AIXTRON informiert seine Interessengruppen wie Kunden, Lieferanten, Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, potenzielle Investoren, Finanzanalysten und Medien aktuell und regelmäßig über den Geschäftsverlauf des Konzerns. Zu diesem Zweck wird hauptsächlich das Internet als Kommunikationsmedium genutzt.


Die Berichterstattung über die Lage und die Ergebnisse der AIXTRON SE und des AIXTRON-Konzerns erfolgt in deutscher und/oder englischer Sprache durch:

 

  • den Geschäftsbericht mit Konzernabschluss, zusammengefasstem Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats,
  • den Jahresabschluss der AIXTRON SE mit zusammengefasstem Lagebericht,
  • den nicht-finanziellen Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht),
  • Zwischenfinanzberichte,
  • Quartalsweise Telefonkonferenzen für die Presse und Analysten und deren Abschriften,
  • Unternehmenspräsentationen,
  • Veröffentlichung von Insiderinformationen, Unternehmens- und Pressemitteilungen.

Der Termin der Hauptversammlung und die Erscheinungstermine der Finanzberichte sind im Finanzkalender des Unternehmens auf der AIXTRON-Internetseite zu finden. Dort sind auch die oben genannten Berichte, Redemanuskripte, Präsentationen, Webcasts und Mitteilungen frei zugänglich.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung


Die Quartalsmitteilungen zum 31. März und 30. September, der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der
Jahresabschluss der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2023 und der zusammengefasste Lagebericht folgten den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG).

Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der AIXTRON SE wurden vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt. Der Abschlussprüfer sollte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befreiungsgründe oder über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung informieren, die während der Prüfung auftreten. Im Berichtsjahr gab es keine solchen Informationspflichten.
 

Service

AIXTRON SE (Headquarters)

AIXTRON 24/7 Technical Support Line

AIXTRON Europe

AIXTRON Ltd (UK)

AIXTRON K.K. (Japan)

AIXTRON Korea Co., Ltd.

AIXTRON Taiwan Co., Ltd. (Main Office)

AIXTRON Inc. (USA)

Produkte

Vincent Meric
Vice President Marketing

Karriere

Laura Preinich
Recruiter

Tom Lankes
Talent Acquisition Expert - Ausbildungsleitung

Nachhaltigkeit 

Christoph Pütz
Senior Manager ESG & Sustainability

Unternehmen & Investor Relations

Christian Ludwig
Vice President

Ralf Penner
Senior IR Manager

Forschung & Entwicklung

Prof. Dr. Michael Heuken
Vice President Advanced Technologies

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Ragah Dorenkamp
Director Corporate Communications