Bericht des Aufsichtsrats

 

Das Geschäftsjahr 2023 war für AIXTRON sehr erfolgreich. Wir konnten unsere Auftragseingänge, Umsätze und Gewinne trotz eines herausfordernden Umfelds deutlich steigern, was insbesondere auf die Einführung unserer neuen Produktgeneration, der G10-Produktfamilie, zurückzuführen ist. Mit diesem Produktportfolio sind wir in der Lage, unsere starke Marktposition in den von uns adressierten Märkten zu verteidigen bzw.
weiter auszubauen. Der Aufsichtsrat unterstützt weiterhin die Umsetzung der vom Vorstand verfolgten Unternehmensstrategie.


Die Wachstumsmärkte für Verbindungshalbleiter, die wir adressieren, entwickelten sich durchweg positiv und ermöglichten es uns, mit unseren führenden Technologien von dieser Entwicklung zu profitieren. Zudem haben wir große Fortschritte bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter erzielt, um unsere Unternehmensstrukturen für weiteres Wachstum zu stärken. Durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung legen wir die Grundlagen für unseren zukünftigen Erfolg – kurzfristig und langfristig. Die Investition in das bereits in Bau befindliche neue Innovationszentrum wird diese Zielsetzung unterstützen.


Die Bereiche Umwelt, soziale und gesellschaftliche Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG) bleiben im Fokus unseres Unternehmens. Dabei gilt es, sowohl den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden als auch weitere Verbesserungen in allen Aspekten der Nachhaltigkeit voranzutreiben.


Der Aufsichtsrat hat während des gesamten Berichtsjahres seine ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen und die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Gesellschaft angemessen unterstützt.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung stetig überwacht und beraten, sodass er sich von der Rechtskonformität, der Angemessenheit und der Effizienz der Unternehmensführung überzeugen konnte.


Der Aufsichtsrat war an allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen direkt und frühzeitig beteiligt. Der Vorstand informierte das Gremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Marktentwicklung, die Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung des AIXTRON-Konzerns. Zudem hat der Aufsichtsrat sich häufig mit dem Vorstand über die Risikosituation, das
Risikomanagement und die Compliance im Unternehmen ausgetauscht. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Informationssicherheit und ESG-Themen, über die der Vorstand den Aufsichtsrat ebenfalls ausführlich unterrichtet hat. Basierend auf der Berichterstattung des Vorstands wurden die für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens relevanten Ereignisse intensiv diskutiert. Den jeweiligen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung zugestimmt.

Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen (§ 111 Abs. 2 AktG), keinen Gebrauch gemacht.


Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war durchgehend von verantwortungsbewusstem und zielorientiertem Handeln geprägt. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollständig erfüllt.


Der Vorstand fördert die Mitglieder des Aufsichtsrats bei eigenverantwortlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in einem angemessenen Umfang. Zusätzlich versorgt das Unternehmen die Mitglieder mit aktuellem, themenbezogenem Informationsmaterial, um sich zu aktuellen Markttrends der Halbleiterindustrie und wichtigen Kapitalmarktthemen auf dem Laufenden zu halten. Außerdem unterstützt AIXTRON die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die für die Aufsichtsratstätigkeit relevant sind. Neue Aufsichtsratsmitglieder werden in einem Onboarding-Programm in alle wichtigen Themen und Prozesse eingeführt, insbesondere mit umfangreichen Hintergrundinformationen zu den Technologien und Märkten, in denen AIXTRON tätig ist (Empfehlung D.11 DCGK 2022).


Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei besprachen wir neben der aktuellen Geschäftslage und wichtigen Geschäftsvorfällen vor allem die strategische Ausrichtung der Gesellschaft.

Sitzungen des Aufsichtsrats 2023

Der Aufsichtsrat kam im Jahr 2023 zu fünf ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Eine Sitzung wurde virtuell abgehalten, alle anderen Sitzungen wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt. An jeweils einer Sitzung waren Frau Prof. Dr. Denk und Herr Dr. Traeger entschuldigt abwesend. An einer Sitzung war Frau Prof. Dr. Weber entschuldigt abwesend, hat aber ihre Stimmabgaben für diese Sitzung übermittelt. Mit diesen Ausnahmen nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen im Jahr 2023 teil.


Zur Vorbereitung auf die Sitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Quartalsberichte zur Lage der Gesellschaft sowie weitere Informationen wie interne Kontrollberichte, Sitzungsprotokolle, Firmenpräsentationen, Analystenberichte, Konsensusschätzungen, Presseberichte und die AIXTRON-Finanzberichte oder Finanzmitteilungen. Diese wurden über eine speziell für den Aufsichtsrat eingerichtete,
verschlüsselte digitale Plattform bereitgestellt. Anhand von aktuellen Finanzzahlen sowie jeweils aktualisierten Prognoseberichten und Entwicklungsplänen (Aufträge, Umsätze, Wettbewerb, Marktanteile) konnte sich der Aufsichtsrat vor und während der Sitzungen ein umfassendes Bild von der Geschäftslage machen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den festgelegten Budgetplanungen wurden dabei ausführlich erklärt und begründet.


Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat ausgiebig mit dem Fortschritt der Entwicklung neuer Technologien und Anlagengenerationen sowie deren Kundenakzeptanz beschäftigt. Diese sind der Schlüssel für das ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wachstum des Unternehmens, das sich aus dem erwarteten Wachstum in den von AIXTRON adressierten Zielmärkten ergibt. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat eingehend über die operative Bewältigung der stark gestiegenen Nachfrage sowie den Stand der ausstehenden Ausfuhrgenehmigungen informieren.


In der Sitzung vom 13. Januar 2023 wurden Fragen der inneren Organisation diskutiert, insbesondere die Einführung eines Executive Committees, welches den Vorstand bei der Führung des Unternehmens unterstützen soll.


In der Sitzung vom 27. Februar 2023 standen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 und die entsprechenden Erörterungen und Beschlussfassungen im Mittelpunkt. Außerdem diskutierte und genehmigte der Aufsichtsrat die vorgelegte Erklärung zur Unternehmensführung und den Bericht des Aufsichtsrats. Der von AIXTRON zu erstellende nicht-finanzielle Bericht der AIXTRON SE sowie des Konzerns (Nachhaltigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2022 wurde ausführlich erörtert, geprüft und genehmigt. Der nicht-finanzielle Konzernbericht der AIXTRON SE wurde vom Abschlussprüfer einer externen, unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit (“limited assurance”) unterzogen. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem vorgelegten Entwurf der Tagesordnung sowie der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für die ordentliche Hauptversammlung 2023 die als
Präsenzveranstaltung stattfinden soll und stimmte diesen zu. Im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung wurde anhand eines umfassenden Fragebogens die Aufsichtsratstätigkeit bewertet und als wirksam befunden. Zudem stellte der Vorstand den Stand bei diversen strategischen Projekten vor.


In der Sitzung vom 16. Mai 2023 erläuterte der Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung für das laufende Jahr sowie den geplanten Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023, die in Präsenz stattfand. Der Vorstand gab einen detaillierten Überblick über die aktuelle Geschäftsentwicklung und den Ausblick auf das Gesamtjahr 2023. Zudem wurde über laufende Entwicklungsprojekte insbesondere im Bereich der Leistungselektronik sowie über den Fortschritt bei diversen Strategieprojekten berichtet.
Zur Erweiterung der Laborkapazitäten am Hauptsitz wurde die Investitionsplanung für ein neues Innovationszentrum genehmigt.


Im Rahmen der Sitzung vom 17. Mai 2023 wurde ich nach meiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat auch wieder einstimmig zum Vorsitzenden und Herr Frits van Hout zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Daneben wurden die Ausschüsse des Aufsichtsrats neu besetzt. Frau Prof. Dr. Weber wurde erneut zur
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Herr Kim Schindelhauer wurde erneut zum Vorsitzenden des Kapitalmarktausschusses sowie des Nominierungsausschusses gewählt und Herr Frits van Hout wurde erneut zum Vorsitzenden des Vergütungsausschusses gewählt.


Im Rahmen der Sitzung vom 19. September 2023 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr und die Aussichten für das Gesamtjahr 2023. Der Aufsichtsrat erhielt ein umfassendes Strategieupdate sowie einen aktuellen Stand zu den Technologie-Roadmaps insbesondere im Bereich Optoelektronik. Daneben wurde über die Wettbewerbssituation und Marktentwicklungen berichtet. Der Vorstand gab ein Update zum Stand der Planung des neuen Innovationszentrums und der Aufsichtsrat genehmigte das darauf angepasste Budget für das Bauvorhaben.

Der Aufsichtsrat hielt am 11. Dezember 2023 seine letzte ordentliche Sitzung des Jahres ab. Er erörterte und genehmigte das vom Vorstand vorgelegte Budget für 2024, das u.a. die detaillierte Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Investitionsplanung sowie die geplante Personalentwicklung des AIXTRON-Konzerns umfasst. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung im Gesamtjahr 2023 sowie über potentielle Geschäftschancen in den kommenden Jahren. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung intensiv mit dem Vergütungssystem für den Vorstand und beschloss, der Hauptversammlung 2024 ein leicht angepasstes Vergütungssystem vorzuschlagen. Außerdem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Entwurf der Tagesordnung für die Hauptversammlung 2024 und stimmte diesem zu. Die Hauptversammlung 2024 soll am 15. Mai 2024 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Im Rahmen der jährlichen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats wurde die Arbeit des Aufsichtsrats anhand eines umfassend überarbeiteten Fragebogens bewertet und als wirksam befunden. Der Aufsichtsrat diskutierte und bestätigte die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Zudem legte er im Rahmen des Vergütungssystems die Ziele des Vorstands für die
nächsten Jahre fest. Die Geschäftsordnungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wurden aktualisiert und verabschiedet.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet: einen Prüfungs-, Kapitalmarkt-, Nominierungs- und einen Vergütungsausschuss. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats behandelt werden sollen.


Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung, den Rechnungslegungsprozess, die Corporate Governance & Compliance, die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, die Abschlussprüfung und die Qualität der Abschlussprüfung. Die Prüfungsausschussvorsitzende, Frau Prof. Dr. Anna Weber, hat Sachverstand in den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 4, § 100 Abs. 5 AktG) sowie besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung von internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen. Die Rechnungslegung und Abschlussprüfung umfasst auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Herr Kim Schindelhauer verfügt als weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses ebenfalls über Sachverstand im Bereich Rechnungslegung.


Im Berichtsjahr beauftragte der Aufsichtsrat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut mit der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2023. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Die Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 folgte diesem Vorschlag mit großer Mehrheit. KPMG wurde auch mit der
inhaltlichen Prüfung des gesonderten nicht-finanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt. Außerdem wurden die Prüfungsschwerpunkte, die im Bestätigungsvermerk zum AIXTRON-Jahres- und Konzernabschluss 2023 genannt werden müssen, mit dem Abschlussprüfer besprochen. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und trat im Jahr 2023 siebenmal zusammen (im Februar, April, Mai, Juli, September, Oktober, Dezember), davon wurden drei Sitzungen virtuell durchgeführt. An einer Sitzung war Herr Dr. Traeger entschuldigt abwesend. Mit dieser Ausnahme nahmen neben Frau Prof. Dr. Weber alle
amtierenden Mitglieder des Prüfungsausschusses an den Sitzungen im Jahr 2023 teil. Alle Beschlüsse wurden einstimmig getroffen. Zu den Quartalsabschlüssen zum 31. März 2023 und 30. September 2023 und dem Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2023 führte der Prüfungsausschuss jeweils Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern, Vertretern des Rechnungswesens und erörterte die Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen.


Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich neben den regelmäßigen Themen zur Rechnungslegung und Geschäftsentwicklung auch mit folgenden Schwerpunkten:

 

  • Erklärung und fortlaufende Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • Aktuelle und zukünftige regulatorische Anforderungen an die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung, insb. die Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Nicht-finanzieller Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht), insb. die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022)
  • Risikomanagement, Risikobericht und Gesamtrisikosituation gemäß dem Prüfungsstandard IDW PS 340 n.F.
  • Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS), des Risikomanagementsystems (RMS) und des internen Revisionssystems
  • Compliance Management System (CMS) und dessen Überarbeitung, u.a.
    • Einführung eines Tax Compliance Management Systems (Tax-CMS)
    • Einführung eines Compliance Programms zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt im Geschäftsbereich und in der
      Lieferkette von AIXTRON, das sich am Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) orientiert, um auf eine mögliche zukünftige Pflichtanwendung des LkSG vorbereitet zu sein
    • Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
      (HinSchG)
  • Status der internen Audits 2023 und etwaige Maßnahmen sowie die Audit-Planung für das Folgejahr
  • Datenschutz und Informationssicherheit, insb. Cyber-Security-Risiken
  • Vorbereitungen zur Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001
  • Steuerprüfungen, insb. bei der AIXTRON SE
  • Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung

 

Der Kapitalmarktausschuss evaluiert Aktivitäten mit potentieller Kapitalmarktrelevanz. Er setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, und wird von mir, Kim Schindelhauer, als Vorsitzendem geleitet werden. Im Jahr 2023 fanden keine Sitzungen statt.

 

Der Nominierungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2023 aus drei Mitgliedern, und wird ebenfalls von mir, Kim Schindelhauer, als Vorsitzendem geleitet. Der Ausschuss schlägt dem Gesamtaufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Neubesetzung von Organmitgliedern vor und berücksichtigt dabei die Zielvorgaben für die
Organzusammensetzung. 2023 gab es insgesamt neun Sitzungen (im Januar, Februar, Juni, zweimal im Juli, zweimal im September, zweimal im Oktober), davon wurden acht Sitzungen virtuell durchgeführt. An allen Sitzungen haben sämtliche amtierende Mitglieder teilgenommen. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat wurde zunächst ein geeigneter Personalberater ausgewählt und beauftragt, was vom
Aufsichtsrat einstimmig beschlossen wurde. Anschließend wurde die Kandidatenliste diskutiert und zwei Persönlichkeiten ausgewählt, die der Hauptversammlung 2024 für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen. Außerdem befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Geschäftsordnung für ein zu bildendes Executive Committee, für das der Vorstand geeignete Kandidaten vorgeschlagen hat. Der Ausschuss
empfahl dem Aufsichtsrat die Genehmigung der Geschäftsordnung. Darüber hinaus hat sich der Nominierungsausschuss in Zusammenarbeit mit dem Vergütungsausschuss mit der Verlängerung des Dienstvertrags für den Vorstand Dr. Danninger beschäftigt. Der Ausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, den Dienstvertrag zu verlängern und bat um entsprechende Ausarbeitung.


Der Vergütungsausschuss kümmert sich vor allem um die Vergütung der Vorstandsmitglieder, insbesondere um deren variable kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile. Im Zuge der Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand wurde ein intensiver Austausch geführt und in Zusammenarbeit mit dem
Nominierungsausschuss wurde dazu ein entsprechender Vorschlag erarbeitet, welcher auf der kommenden Hauptversammlung 2024 den Aktionären zur Billigung vorzulegen ist. Zudem wurde die Aufsichtsratsvergütung angesprochen, für die ein Benchmark-Vergleich erstellt wurde. Basierend darauf sollte der Vergütungsausschuss in Zusammenarbeit mit dem Nominierungsausschuss einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten, der den Aktionären auf der kommenden Hauptversammlung 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt
werden soll.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat verfolgt kontinuierlich die Entwicklung der Corporate-Governance- Standards und erstattet gemeinsam mit dem Vorstand einen Corporate- Governance- Bericht. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand weiterhin dabei unterstützen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vollumfänglich zu folgen.


Die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG vom Februar 2024 bescheinigt die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit einer Ausnahme.


Im Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern gemeldet.

Abschlussprüfung, Jahresabschluss und nicht-finanzieller Bericht

Der Aufsichtsrat beauftragte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2023. Die Prüfung wurde vom Prüfungsteam der leitenden Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Kathryn Ackermann
durchgeführt.


Die Prüfungen umfassten auch die Maßnahmen des Vorstands zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, die den Erfolg und den Fortbestand des Unternehmens bedrohen könnten. Außerdem wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert oder im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG durch den Vorstand und den Aufsichtsrat ergeben. Wie in den Vorjahren gab es auch für das Geschäftsjahr 2023
keine solche Feststellung.


Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2023 wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß § 315e HGB auf Basis der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
prüfte sowohl den von der AIXTRON SE aufgestellten Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 und unterzog den gesonderten nicht-finanziellen Konzernbericht einer prüferischen Durchsicht. Die Abschlüsse einschließlich des zusammengefassten Lageberichts wurden mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der nicht-finanzielle
Konzernbericht erhielt den Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Die Prüfer stellten fest, dass der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns das laufende Geschäft und die künftige Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns zutreffend darstellt.


Die Abschlussunterlagen (Jahresabschluss der AIXTRON SE und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der zusammengefasste Lagebericht der AIXTRON SE und des Konzerns), der Gewinnverwendungsvorschlag, der gesonderte nicht-finanzielle Konzernbericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Diese Dokumente wurden vom Aufsichtsrat sorgfältig geprüft. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und des
Gesamtaufsichtsrats vom 26. Februar 2024 wurden der Jahresabschluss der AIXTRON SE und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und der nichtfinanzielle Konzernbericht unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ausführlich erörtert und diskutiert. Der Abschlussprüfer, der an beiden Sitzungen teilnahm, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, die auch das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem umfassten, und stand dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für alle zusätzlichen Fragen und Auskünfte zur Verfügung.


Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung ergaben sich keine Einwendungen gegen den nicht-finanziellen Konzernbericht oder gegen den vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Der zusammengefasste Lagebericht stimmt mit unserer eigenen Einschätzung zur Lage und dem Geschäftsverlauf der Gesellschaft und des Konzerns überein. Wir haben uns dem Ergebnis des Abschlussprüfers, mit dem wir inhaltlich vollständig einverstanden sind, angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und den nicht-finanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2023 mit Beschluss vom 26. Februar 2024 gebilligt.
Der Jahresabschluss der AIXTRON SE ist damit festgestellt.

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt im Namen aller Mitglieder den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AIXTRON-Konzerns für ihren außergewöhnlichen Einsatz in diesem von vielen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr 2023. Der Dank des gesamten Aufsichtsrats gilt auch den Mitarbeitervertretern für ihre konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen der Gesellschaft in diesem erfolgreichen und anspruchsvollen Jahr.


Herzogenrath, im Februar 2024

Kim Schindelhauer
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Service

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AIXTRON K.K. (Japan)

AIXTRON Korea Co., Ltd.

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AIXTRON Inc. (USA)

Produkte

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Karriere

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Nachhaltigkeit 

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Unternehmen & Investor Relations

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Vice President

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Forschung & Entwicklung

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Vice President Advanced Technologies

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

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Director Corporate Communications